Deutsch  Search  Contact Newsletter Sign Up  German Info Home
spacer image
spacer image
Germany.info Home: Information Services: Consular Services: Citizenship - Staatsangehörigkeit
spacer image

Einbürgerung in den USA unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Durch das zum 01.01.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde für die in den USA lebenden Deutschen, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert.

Grundsätzlich gilt zwar weiter, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat (§§ 17 Nr. 2, 25 Abs. 1 StAG).

Die Entscheidung über den Antrag ist weiterhin eine Ermessensentscheidung. Ihr liegt unter der geänderten Regelung des § 25 Abs. 2 StAG die Abwägung privater und öffentlicher Interessen zugrunde. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, wird insbesondere berücksichtigt, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland hat und welche Nachteile er zu erwarten hätte, wenn er nicht als US-Amerikaner eingebürgert werden würde.

Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, welches ein Merkblatt zum Verfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen herausgebracht hat.

Bitte senden Sie Ihren Antrag an Ihre zuständige Auslandsvertretung. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt in Köln zur Entscheidung weitergeleitet. Da Ihre zuständige Auslandsvertretung unter anderem dazu Stellung nehmen muss, ob Sie Deutschkenntnisse haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung telefonisch in Verbindung, wenn Sie den Antrag per Post übermitteln.

Die Gebühren, die im Verfahren über die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu entrichten sind, werden nach Eingang der Entscheidung des Bundesverwaltungsamts mit gesondertem Schreiben bei Ihnen angefordert.

Legen Sie bitte Ihren Anträgen kein Bargeld, keine Schecks oder andere Zahlungsmittel bei.

Wichtiger Hinweis: Wer durch Geburt in den USA die US-Staatsangehörigkeit und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, verfügt über beide Staatsangehörigkeiten, ohne dass es eines Antrages auf Einbürgerung oder auf Beibehaltungsgenehmigung bedürfte.

Verbindliche Informationen zum Einbürgerungsverfahren in den USA erhalten Sie ausschließlich in den USA bei den Dienststellen des US Citizenship and Immigration Services (USCIS).

linkHier geht es zum Merkblatt des Bundesverwaltungsamts

linkAntragsformular zur Beibehaltung

linkWeiterführende Informationen zur Beibehaltungsgenehmigung bei Erwerb der US-Staatsangehörigkeit

linkWeiterführende Informationen zur Beibehaltungsgenehmigung bei Erwerb der US-Staatsangehörigkeit (PDF 16KB)

link Häufig gestellte Fragen (FAQ)

linkHier geht es zu den Informationen des USCIS

 

spacer image
short blue line
Citizenship - Staatsangehörigkeit



short blue line


short blue line

LinkAllgemeine Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit

LinkText des Staatsangehörigkeitsgesetzes (als pdf-file)

LinkHäufig gestellt Fragen-FAQ

LinkInformationen zur Einbürgerung in den USA unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit- Beibehaltungsgenehmigung

LinkListe über beizufügende Unterlagen für einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit

LinkAntragsformularfür die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zum ausfüllen, herunterladen und ausdrucken

LinkInformation on obtaining /reobtaining German Citizenship for former German Citizens and their descendants who were persecuted on political, racial and religious grounds between January 30,1933 and May 8,1945

 


short line
Newsletters

spacer Subscribe Here
You can also read the current issues here.
 short line

Printer Friendly PagePrinter-Friendly Page

Email This Article