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Germany.info Home: Information Services: Consular Services: Deutsche Reisepässe
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FAQ - Die häufigsten Fragen


Mein Ehepartner und ich haben in unseren Pässen jeweils unterschiedliche Familiennamen. Auf welchen Familiennamen sollen wir den ersten Reisepass / Kinderreisepass für unser Kind beantragen?

Führen die Eltern eines Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen, ist eine Namenserklärung der Eltern zum Kindesnamen erforderlich. Diese Erklärung muss vor einem deutschen Standesbeamten (z.B. über einen Konsularbeamten) abgegeben werden.


linkFormular für die Namenserklärung zum Download (PDF 724KB)

linkMerkblatt zur Namenserklärung für Kinder (PDF 88KB)

linkWelche deutsche Auslandsvertretung ist für mich zuständig?

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Deutsche Reisepässe



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Erneuerung eines Reisepasses für erwachsene Antragssteller

Erneuerung eines Reisepasses für Antragssteller unter 18 Jahren

Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für Antragssteller unter 18 Jahren

Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für erwachsene Antragssteller

Erstmalige Ausstellung eines Kinderreisepasses

Verlängerung eines Kinderreisepasses

Gebühren

FAQ - Ihre häufigsten Fragen, kurz beantwortet

 


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