Mein Ehepartner und ich haben in unseren Pässen jeweils unterschiedliche Familiennamen. Auf welchen Familiennamen sollen wir den ersten Reisepass / Kinderreisepass für unser Kind beantragen?
Führen die Eltern eines Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen, ist eine Namenserklärung der Eltern zum Kindesnamen erforderlich. Diese Erklärung muss vor einem deutschen Standesbeamten (z.B. über einen Konsularbeamten) abgegeben werden.